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Nomi­nie­rungs­kri­te­ri­en

All­ge­mein

Wer kann nominieren? 

Jede/jeder Inter­es­sier­te kann Projekte/Unternehmen/Personen für den PR-Panther bzw. steirische/r Kommunikator:in des Jahres auf www.pr-panther.com nominieren.

Kann man sich auch selbst nominieren? 

Ja, es ist auch erlaubt, sich selbst zu nominieren.

Was kann nomi­niert werden? 

Für den PR-Panther nomi­niert werden können:

  • die PR-Arbeit von Unternehmen/Organisationen als Gesamtes,
  • ein­zel­ne PR-Pro­jek­te sowie
  • Teile einer PR-Kam­pa­gne und Ein­zel­maß­nah­men wie z.B. Medi­en­ar­beit, Events, Social Media- und Online-Akti­vi­tä­ten, Zeit­schrif­ten etc.,
    die einen Stei­er­mark-Bezug aufweisen.

Für die/den Kommunikator:in des Jahres können nomi­niert werden:

  • Per­so­nen mit her­aus­ra­gen­dem per­sön­li­chem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten in der Öffent­lich­keit, wobei die Person selbst nicht beruf­lich in der Werbung bzw. Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on tätig sein darf.
  • Vor­aus­set­zung ist, dass die Person ihren Lebens­mit­tel­punkt in der Stei­er­mark hat.

Per­so­nen, die bereits einmal zur/zum Kommunikator:in des Jahres nomi­niert waren, sind von einer erneu­ten Teil­nah­me ausgeschlossen.

Die ein­ge­reich­ten Projekte/Personen/Unternehmen müssen:

  • ihre PR-Ziele nach­hal­tig verfolgen,
  • auf Lang­fris­tig­keit ange­legt bzw. Bestand­teil einer lang­fris­ti­gen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie sein,
  • dem Athener Kodex entsprechen,
  • dürfen keine par­tei­po­li­ti­sche Moti­va­ti­on haben und
  • den Schwer­punkt auf Public Rela­ti­ons und nicht auf einem anderen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­reich wie Print Design oder Cor­po­ra­te Design haben. Daher wird z.B. bei einem Website-Relaunch in erster Linie der redak­tio­nel­le Inhalt und die beglei­ten­de Kom­mu­ni­ka­ti­on beur­teilt, nicht die Architektur.

Weiters muss ein Aktua­li­täts­be­zug gegeben sein (Umset­zungs­zeit­raum zwi­schen Juni 2022 und Mai 2024).

Muss eine/ein PR-Berater:in oder PR-Agentur betei­ligt sein? 

Nein, es ist nicht Vor­aus­set­zung, dass in der Umset­zung der PR-Pro­jek­te bzw. der PR-Arbeit für eine Person ein Krea­tiv­un­ter­neh­men (zB eine PR-Agentur) invol­viert war. Wenn PR-Leis­tun­gen aus­ge­zeich­net werden, die von einem PR-Unter­neh­men beglei­tet werden, erhal­ten Unter­neh­men und Kunde die Aus­zeich­nun­gen gemeinsam.

Sind auch Arbei­ten von Stu­die­ren­den teilnahmeberechtigt? 

Ja, auch PR-Arbei­ten von Stu­die­ren­den (zB von PR- und ähn­li­chen Stu­di­en­gän­gen) können nomi­niert werden.