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mus­ter­ver­trä­ge

Vor­la­gen für den Bereich Werbung und Marktkommunikation

Nach­fol­gend finden Sie eine Samm­lung von Mus­ter­ver­trä­gen, aus­ge­ar­bei­tet vom Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit WKÖ RechtsexpertInnen.

Unser Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot

Agentur-Hin­wei­se vor Auftragserteilung 

Emp­feh­lung der Fach­grup­pe Werbung & Marktkommunikation.

Für die Praxis emp­fiehlt der Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on den Wer­be­agen­tu­ren, stan­dard­mä­ßig die nach­fol­gen­den “Muster-Warn­hin­wei­se“ zu ver­wen­den, die dem Auf­trag­ge­ber vor Auf­trags­er­tei­lung zur Kennt­nis gebracht werden. Diese weisen auf bestehen­de wer­be­recht­li­che Risiken bei der Auf­trags­ab­wick­lung hin und beinhal­ten auch, inwie­weit eine recht­li­che Prüfung durch die Agentur statt­fin­det. Im u.a. Down­load stellen wir ein ent­spre­chen­des “Muster-Hinweisblatt“zur Verfügung.

Dieses ab August 2015 zur Ver­fü­gung gestell­te Muster wurde vom Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on überarbeitet.

Down­load

Agentur_Hinweise_vor_Auftragserteilung_Jaenner_2018 

Agenturvertrag 

Für den Bereich Werbung und Marktkommunikation

Hier finden Sie den vom Fach­ver­band Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on und Exper­ten der Wirt­schafts­kam­mer­or­ga­ni­sa­ti­on über­ar­bei­te­ten, aktua­li­sier­ten und an die gel­ten­de Rechts­la­ge ange­pass­ten Agen­tur­ver­tag. Diese Version mit Stand August 2015 ersetzt den Agen­tur­ver­trag vom April 2012.

Down­loads

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) in der Werbung und Marktkommunikation 

Ver­trags­klau­sel für den Geschäftsverkehr

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) sind vor­for­mu­lier­te Ver­trags­klau­seln, die den all­täg­li­chen Geschäfts­ver­kehr ver­ein­fa­chen sollen und die die Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on seinen Mit­glie­dern gerne zur Ver­fü­gung stellt.

Die zur Ver­fü­gung gestell­ten AGB wurden vom Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on und Exper­ten der Wirt­schafts­kam­mer­or­ga­ni­sa­ti­on über­ar­bei­tet, aktua­li­siert und an die gel­ten­de Rechts­la­ge angepasst.

Diese Version mit Stand Oktober 2016 ersetzt die bis­he­ri­gen AGB von August 2015. In der Neu­fas­sung erfolg­te eine Über­ar­bei­tung des Punktes 5. “Fremdleistung/Beauftragung Dritter”. Die Haftung der Agentur für der­ar­ti­ge Leis­tun­gen wird nun klar gestellt. Ein Haf­tungs­aus­schluss ist nach der gel­ten­den Rechts­la­ge unzu­läs­sig. Die AGB sind somit auf dem neuen Stand der Rechts­la­ge und der Judi­ka­tur, ins­be­son­de­re in fol­gen­den Punkten:

  • Social Media
  • Konzept- und Ideenschutz
  • Insol­venz­rechts­än­de­rungs­ge­setz
  • Daten­schutz
  • Haf­tungs­fra­gen
  • Schutz­fä­hig­keit von Kennzeichen

Prüfen Sie vor deren Ver­wen­dung genau, ob diese in allen Ein­zel­hei­ten für Ihr Unter­neh­men passend sind.

Wich­ti­ger juris­ti­scher Erfolg

Der Auf­trag­ge­ber ist für die kenn­zei­chen- und wett­be­werbs­recht­li­che Über­prü­fung und damit die recht­li­che Absi­che­rung der Wer­be­maß­nah­me verantwortlich.

Nach dem Obers­ten Gerichts­hof (OGH) ist es zuläs­sig, wenn die Agentur darauf in ihren AGB hin­weist. Inhalt­lich stammen diese AGB vom Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on. Daher sind sie vom OGH als bran­chen­üb­lich und kei­nes­falls als für den Auf­trag­ge­ber über­ra­schend beur­teilt worden.

Wer­be­un­ter­neh­men haben Rechts­si­cher­heit, wenn sie die vom Fach­ver­band Werbung her­aus­ge­ge­be­ne und emp­foh­le­nen AGB verwenden.

Weitere Infos:

Zur Haftung von Wer­be­agen­tu­ren für Wettbewerbsrechtsverletzungen

Ent­schei­dungs­text des Oberste Gerichts­hofs (RIS)

Dienstverträge 

Der Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on stellt aktu­el­le Mus­ter­dienst­ver­trä­ge zur Ver­fü­gung. Diese Mus­ter­ver­trä­ge basie­ren auf der öster­rei­chi­schen Rechts­la­ge mit Stand 1.1.2022.

Damit bieten wir eine pra­xis­re­le­van­te Ser­vice­leis­tung. In der aktu­el­len Form sind in diesen Mustern klare Emp­feh­lun­gen zur Frage Urhe­ber­recht und Werk­nut­zung ent­hal­ten. Damit wird sowohl Arbeit­ge­bern als auch Arbeit­neh­mern ein Instru­ment in die Hand gegeben, das ein­deu­ti­ge Rechts­si­cher­heit bietet. Der Mus­ter­dienst­ver­trag berück­sich­tigt die ent­spre­chen­den Geset­zes­än­de­run­gen, die aktu­el­le herr­schen­de Judi­ka­tur und neue Anfor­de­run­gen für die Praktiker.

Der Fach­ver­band hat dies­be­züg­lich zwei Vari­an­ten erstellt. Für den Gel­tungs­be­reich Wien gilt ein Kol­lek­tiv­ver­trag, der von der Fach­grup­pe Werbung Wien abge­schlos­sen wurde. Für die übrigen acht Bun­des­län­der gilt kein Kol­lek­tiv­ver­trag; dies­be­züg­lich ist ein kol­lek­tiv­ver­trags­frei­er Bereich gegeben.

Achtung:
Prüfen Sie vor der Ver­wen­dung genau, ob diese in allen Ein­zel­hei­ten für Ihr Unter­neh­men passend sind.

Down­loads:

 

Stand: 25.1.2022

EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO): Mus­ter­ver­trag für die Auftragsverarbeitung 
Mus­ter­ver­trä­ge und AGB für die Film- und Musikwirtschaft 
Sponsoring(Werbe)vertrag

Der Fach­ver­band Werbung und Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on stellt seinen Mit­glie­dern eine Mus­ter­ver­ein­ba­rung für Sponsoring(Werbe)verträge zur Verfügung.

Die Mus­ter­ver­ein­ba­rung ist mit Stand Jänner 2018 aktuell.

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Muster Sponsoring(Werbe)vertrag Stand Jänner 2018 — gültig ab 25.5.2018