Wenig Neues gibt es im Moment rund um die Diskussion zum Thema illegale Werbung auf Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp). Dem Konzern wird vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgeworfen, die Einwilligungspflicht für das Ausspielen von personalisierter Werbung zu umgehen, indem diese in den AGBs „versteckt“ wurde. Das führte in weiterer Folge zu einer Strafe von 390 Millionen Euro für Meta, die von der irischen Datenschutzbehörde verhängt wurde.
Was bedeutet das für die tägliche Arbeit der Agenturen? Die Datenschutzexpertin Ursula Illibauer von der Wirtschaftskammer Österreich rät in jedem Fall dazu, dass Agenturen über diese Situation aufklären und warnen: „Wer im Auftrag der Kund:innen Werbe-Kampagnen auf den Social-Media-Plattformen von Meta konzipiert und umsetzt, sollte auf jeden Fall darüber informieren, dass personalisierte Werbung nach der aktuellen Rechtsansicht der Datenschutzbehörden in der EU DSGVO-widrig ist.“ Informieren die Agenturen ihre Kund:innen jetzt über die Situation, können diese auch eine informierte Entscheidungen treffen. Wichtig: Ob die Werbung / die Seite weiterhin betrieben wird, ist die Entscheidung der Kund:innen.
Wie es weitergeht, lässt sich zurzeit nicht genau vorhersagen. Fest steht: Meta wird sich den europäischen Werbemarkt nicht entgehen lassen. Wahrscheinlich ist, dass eine Einwilligungspflicht für die Nutzer:innen eingerichtet wird, um selbst entscheiden zu können, ob man personalisierte Werbung sehen will oder nicht. „Eine Entscheidung darüber wird früher oder später kommen“, meint Illibauer. Das könne aber noch einige Zeit dauern.