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Recht

Meta: Agen­tu­ren sollen Warn­pflicht erfüllen

25/01/2023

Foto von dole777 auf Unsplash

Wenig Neues gibt es im Moment rund um die Dis­kus­si­on zum Thema ille­ga­le Werbung auf Meta (Face­book, Insta­gram, Whats­App). Dem Konzern wird vom Euro­päi­schen Daten­schutz­aus­schuss vor­ge­wor­fen, die Ein­wil­li­gungs­pflicht für das Aus­spie­len von per­so­na­li­sier­ter Werbung zu umgehen, indem diese in den AGBs „ver­steckt“ wurde. Das führte in wei­te­rer Folge zu einer Strafe von 390 Mil­lio­nen Euro für Meta, die von der iri­schen Daten­schutz­be­hör­de ver­hängt wurde.

Was bedeu­tet das für die täg­li­che Arbeit der Agen­tu­ren? Die Daten­schutz­ex­per­tin Ursula Illi­bau­er von der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich rät in jedem Fall dazu, dass Agen­tu­ren über diese Situa­ti­on auf­klä­ren und warnen: „Wer im Auftrag der Kund:innen Werbe-Kam­pa­gnen auf den Social-Media-Platt­for­men von Meta kon­zi­piert und umsetzt, sollte auf jeden Fall darüber infor­mie­ren, dass per­so­na­li­sier­te Werbung nach der aktu­el­len Rechts­an­sicht der Daten­schutz­be­hör­den in der EU DSGVO-widrig ist.“ Infor­mie­ren die Agen­tu­ren ihre Kund:innen jetzt über die Situa­ti­on, können diese auch eine infor­mier­te Ent­schei­dun­gen treffen. Wichtig: Ob die Werbung / die Seite wei­ter­hin betrie­ben wird, ist die Ent­schei­dung der Kund:innen.

Wie es wei­ter­geht, lässt sich zurzeit nicht genau vor­her­sa­gen. Fest steht: Meta wird sich den euro­päi­schen Wer­be­markt nicht ent­ge­hen lassen. Wahr­schein­lich ist, dass eine Ein­wil­li­gungs­pflicht für die Nutzer:innen ein­ge­rich­tet wird, um selbst ent­schei­den zu können, ob man per­so­na­li­sier­te Werbung sehen will oder nicht. „Eine Ent­schei­dung darüber wird früher oder später kommen“, meint Illi­bau­er. Das könne aber noch einige Zeit dauern.

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