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Recht

Du hast eine neue Nach­richt in „Mein Post­korb im Unternehmensserviceportal“?

22/03/2024

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Uns haben bereits etliche Anfra­gen von Mit­glieds­be­trie­ben zur E‑Zustellung erreicht.
Hier findet ihr alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur E‑Zustellung, die ihr wissen solltet: Seit Jänner 2020 gilt das “Recht auf elek­tro­ni­schen Verkehr”. Das bedeu­tet, dass euch Behör­den auf elek­tro­ni­schem Wege über das Unter­neh­mer­ser­vice­por­tal Nach­rich­ten zustel­len dürfen. Demnach müsst ihr im USP regis­triert sein. Die einzige Aus­nah­me: Umsatz­steu­er­be­frei­te Unternehmen.

So läuft es ab:

  1. Wenn Nach­rich­ten im USP ein­tref­fen, werdet ihr über ein E‑Mail infor­miert, das die Betreff­zei­le enthält: “Mein Post­korb — Ver­stän­di­gung über die Bereit­hal­tung eines behörd­li­chen Doku­ments zur Abholung”.
  2. Klickt auf den Link im E‑Mail und meldet euch im USP an oder regis­triert euch, um die Nach­richt zu lesen.

Wie man sich regis­triert, könnt ihr hier nachlesen.

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