Uns haben bereits etliche Anfragen von Mitgliedsbetrieben zur E‑Zustellung erreicht.
Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zur E‑Zustellung, die ihr wissen solltet: Seit Jänner 2020 gilt das “Recht auf elektronischen Verkehr”. Das bedeutet, dass euch Behörden auf elektronischem Wege über das Unternehmerserviceportal Nachrichten zustellen dürfen. Demnach müsst ihr im USP registriert sein. Die einzige Ausnahme: Umsatzsteuerbefreite Unternehmen.
So läuft es ab:
- Wenn Nachrichten im USP eintreffen, werdet ihr über ein E‑Mail informiert, das die Betreffzeile enthält: “Mein Postkorb — Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung”.
- Klickt auf den Link im E‑Mail und meldet euch im USP an oder registriert euch, um die Nachricht zu lesen.
Wie man sich registriert, könnt ihr hier nachlesen.