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Das Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz (BaFG)

18/03/2025

Wer ist ver­pflich­tet und was ist zu beach­ten, ins­be­son­de­re im Bereich E‑Commerce und digi­ta­le Angebote?

Das Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz (BaFG) stellt Unter­neh­men vor neue recht­li­che und tech­ni­sche Her­aus­for­de­run­gen und Chancen. Adres­sa­ten und Betrof­fe­ne sind nicht nur Her­stel­ler und Ver­trei­ber bestimm­ter Pro­duk­te, sondern auch Unter­neh­men, die digi­ta­le Dienst­leis­tun­gen anbie­ten. Bis zum Stich­tag 28. Juni 2025 müssen Web­sites und digi­ta­le Ange­bo­te im B2C-Bereich bar­rie­re­frei gestal­tet sein.

Mag. Niko­laus Ecke­re­der, geschäfts­füh­ren­der Abtei­lungs­lei­ter der Abtei­lung 6 des Sozi­al­mi­nis­te­ri­um­ser­vice Lan­des­stel­le OÖ, das mit der Umset­zung des BaFG betraut ist, gibt einen Über­blick über das neue Gesetz, wer genau betrof­fen ist, welche Aus­nah­men gelten, welche Pflich­ten im Detail bestehen und Tipps zur effi­zi­en­ten Umset­zung und Fehlervermeidung.

Teil­neh­men­de können Ihre Fragen per Chat stellen.

Refe­rent:
Mag. Niko­laus Ecke­re­der (Sozi­al­mi­nis­te­ri­um­ser­vice, Lan­des­stel­le OÖ,
Abtei­lung 6 – Markt­über­wa­chung digi­ta­le Barrierefreiheit)

Mode­ra­ti­on:
Mag. Heinz Kogler (WKÖ, Abtei­lung Euro­pa­po­li­tik, Leiter des Enter­pri­se Europe Networks)

Die Ver­an­stal­tung ist kostenfrei.

Hinweis: Dieses Webinar wird für interne Zwecke aufgezeichnet.

Wo & Wann

Webinar
10.4.2025, 10–11:30 Uhr
Anmel­de­schluss: 6.4.2025
Zur Anmel­dung auf wko.at

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