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Recht

Cookie-Banner richtig gestalten!

08/02/2023

Foto von Sergey Zolkin auf Uns­plash

Der Euro­päi­sche Daten­schutz­aus­schuss (EDSA) hat sich nach den “Dark Pat­terns” bei Benut­zer­ober­flä­chen von Social-Media-Platt­for­men nun auch die Gestal­tung von Cookie-Bannern auf all­ge­mei­nen Web­sei­ten (Web­sei­ten, Web­shops, Apps etc) näher ange­se­hen. Im “Draft Report of the work under­ta­ken by the Cookie Banner Taskforce” zeigen die Vertreter:innen der euro­päi­schen Daten­schutz­be­hör­den, auf welche gra­fi­schen und gestal­te­ri­schen Ele­men­te beson­ders Acht gegeben werden muss. Die wich­tigs­ten Punkte sind:

  • Es muss einen „Zustim­men“- und einen „Ablehnen“-Button auf der ersten Ebene des Banners geben. Es sollen mög­lichst ein­deu­ti­ge Begrif­fe ver­wen­det werden („Ein­stel­lun­gen spei­chern“ anstel­le von Ableh­nen kann irre­füh­rend sein).
  • Es dürfen keine „vor­ab­ge­hak­ten“ Käst­chen ver­wen­det werden. Nutzer:innen müssen eine aktive Zustim­mung geben (No-Go: „Mit dem Wei­ter­sur­fen akzep­tie­ren Sie…“).
  • Bei der Gestal­tung darf keine täu­schen­de Farb­ge­bung oder Größe ver­wen­det werden (zB roter, großer „Zustimmen“-Button und grau hin­ter­leg­ter „Ablehnen“-Button).
  • Der Wider­ruf der Ein­wil­li­gung (ein nach­träg­li­ches „Ableh­nen“) muss ähnlich einfach wie das „Zustim­men“ jeder­zeit möglich sein (zB ein Button mit „Ableh­nen“ in der Daten­schutz­er­klä­rung oder Cookie-Policy).
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