Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat sich nach den “Dark Patterns” bei Benutzeroberflächen von Social-Media-Plattformen nun auch die Gestaltung von Cookie-Bannern auf allgemeinen Webseiten (Webseiten, Webshops, Apps etc) näher angesehen. Im “Draft Report of the work undertaken by the Cookie Banner Taskforce” zeigen die Vertreter:innen der europäischen Datenschutzbehörden, auf welche grafischen und gestalterischen Elemente besonders Acht gegeben werden muss. Die wichtigsten Punkte sind:
- Es muss einen „Zustimmen“- und einen „Ablehnen“-Button auf der ersten Ebene des Banners geben. Es sollen möglichst eindeutige Begriffe verwendet werden („Einstellungen speichern“ anstelle von Ablehnen kann irreführend sein).
- Es dürfen keine „vorabgehakten“ Kästchen verwendet werden. Nutzer:innen müssen eine aktive Zustimmung geben (No-Go: „Mit dem Weitersurfen akzeptieren Sie…“).
- Bei der Gestaltung darf keine täuschende Farbgebung oder Größe verwendet werden (zB roter, großer „Zustimmen“-Button und grau hinterlegter „Ablehnen“-Button).
- Der Widerruf der Einwilligung (ein nachträgliches „Ablehnen“) muss ähnlich einfach wie das „Zustimmen“ jederzeit möglich sein (zB ein Button mit „Ablehnen“ in der Datenschutzerklärung oder Cookie-Policy).