ChatGPT ist erst der Anfang: Intuitiv ist bereits klar, dass mit dem rapiden Fortschritt bei der Künstlichen Intelligenz eine technologische Revolution begonnen hat, die immenses positives Potenzial hat – aber eben auch Risiken birgt. Mit dem „AI Act“ verabschiedete die EU das weltweit erste Regelwerk für den Umgang mit KI. Es beschränkt etwa die Nutzung von biometrischen Fernidentifizierungssystemen auf Strafverfolgungsbehörden, das heißt, es ist verboten im öffentlichen Raum willkürlich Gesichter zu identifizieren und die Daten zu verwenden.
Auch der Einsatz von KI, um soziales Verhalten zu bewerten, Menschen zu beeinflussen oder ihre Schwächen auszunutzen, wird strikt verboten. In China ist das etwa gang und gäbe. Von Verbraucherseite aus wird es ein Recht geben, Beschwerden einzureichen.
Für Hochrisiko-KI-Systeme, etwa im Gesundheits- oder Bankenwesen, oder für alles, was mit demokratischen Wahlen oder der Strafverfolgung zu tun hat, sieht das Gesetz strenge Restriktionen vor. KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck und die Modelle, auf denen sie beruhen, müssen außerdem bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen, darunter die Einhaltung des EU-Urheberrechts und die Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der für das Training verwendeten Inhalte.
Mehr Informationen: Gesetz über künstliche Intelligenz: Parlament verabschiedet wegweisende Regeln | Aktuelles | Europäisches Parlament (europa.eu)
KI im Unternehmen: neue Service-Webseite der WKO
Wie sich künstliche Intelligenz schon jetzt konkret im Unternehmensalltag integrieren lässt, darüber informiert eine neue WKO-Plattform. Neben grundlegenden Erklärungen rund um KI gibt die Seite einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Künstliche Intelligenz. Im Servicebereich sind Webinare verlinkt, die Anleitungen zu den wichtigsten KI-Anwendungen bieten, von ChatGPT über Bildsoftware bis zu Datenanalyse und persönlichen KI-Assistenten.
Künstliche Intelligenz — KI — Steiermark — WKO