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teil­nah­me­be­din­gun­gen

Bei der Teil­nah­me am Wett­be­werb handelt es sich nur um eine öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on der Arbei­ten, es gibt keinen Gewinn in Geld sondern nur eine Auszeichnung/Urkunde, wenn nicht im Ein­zel­fall abwei­chend vereinbart.

Sie nehmen zur Kennt­nis, dass die über­mit­tel­ten Arbei­ten auf unserer Web­sei­te, in Sozia­len- und Print­me­di­en ver­öf­fent­licht werden können. Zu diesem Zweck gewäh­ren Sie der Fach­grup­pe Werbung & Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on der Wirt­schafts­kam­mer Stei­er­mark das unent­gelt­li­che, nicht aus­schließ­li­che Recht, die über­mit­tel­ten Inhalte für eigene kom­mer­zi­el­le Zwecke zu ver­öf­fent­li­chen. Dazu gehören sowohl Inhalte, als auch Name / Unter­neh­men des Teil­neh­mers. Weitere Infor­ma­tio­nen zum Daten­schutz finden Sie in unserer Daten­schutz­er­klä­rung bzw direkt bei der Anmel­dung zum Wettbewerb.

Mit Über­mitt­lung der Inhalte und Infor­ma­tio­nen garan­tie­ren Sie, dass die Inhalte dem anwend­ba­ren gel­ten­den Recht ent­spre­chen und Sie über alle Rechte ver­fü­gen, diese Inhalte zu über­mit­teln und uns die erfor­der­li­chen Rechte zu gewäh­ren. Dazu gehören ins­be­son­de­re urhe­ber­recht­li­che Nut­zungs­rech­te, daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gun­gen. Sie halten uns dies­be­züg­lich von all­fäl­li­gen Ansprü­chen Dritter voll­um­fäng­lich schad- und klaglos.

Sollten Sie Inhalte eines Dritten über­mit­teln, müssen Sie sicher­stel­len und haften Sie dafür, dass der Dritte alle erfor­der­li­chen Ein­wil­li­gun­gen erteilt bzw Rechte gewährt hat.

Für weitere Infor­ma­tio­nen lesen Sie bitte die Nomi­nie­rungs­kri­te­ri­en, die inte­gra­ler Bestand­teil dieser Teil­nah­me­be­din­gun­gen sind. Weiters muss der Athener Kodex ein­ge­hal­ten werden.

Auf diese Ver­ein­ba­rung ist öster­rei­chi­sches Recht unter Aus­schluss der nicht­zwin­gen­den Ver­wei­sungs­nor­men und des UN-Kauf­rechts anwend­bar. Für alle Strei­tig­kei­ten aus dieser Ver­ein­ba­rung wird das sach­lich zustän­di­ge Gericht in Graz vereinbart.