Barrierefreiheitserklärung
Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die WKO Steiermark — Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Österreichs sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.werbe.at/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ bzw. mit der Richtlinie (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen im Laufe des Jahres 2021 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht. Einige Bilder werden von Dritten in die Website eingepflegt (Top-Kreative, Green Panther und PR Panther). Hier obliegt es jedem User selbst die ALT-Texte eines Bilder einzutragen.
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind bemüht in darauf zu achten, künftig Videos mit Untertiteln zu ergänzen. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt. Auch hier ist die Umsetzung von Dritten abhängig, da diese extern beigestellt werden.
Es ist nicht möglich, die Sprungmarken zu den Seitenbereichen „Inhalt“, „Hauptmenü“, „Untermenü“ und „Suche“ im älteren Browser Internet Explorer zu nutzen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1 (Blöcke umgehen) nicht erfüllt. Die Behebung des Fehlers wird in Zukunft eingeplant.
Im Inhalt der Startseite der Website ist die Überschriften der Ebene 1 nicht sichtbar jedoch im Quellcode vorhanden. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nur teilweiser erfüllt. Die Behebung des Fehlers wird in Zukunft eingeplant.
Für einige Links wird der gleiche Link-Text, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu überarbeiten. Die Behebung des Fehlers wird in Zukunft eingeplant.
Bei den eingesetzten Slider ist die Keyboard Navigation möglich, jedoch verwenden wir keine visuellen Pfeile. Der Fokus wird auf einem Balken (Linie) gesetzt. Wenn die fokussierte Komponente nicht in irgendeiner Form gekennzeichnet ist, so weiß ein User nicht, auf welche Komponente er sich fokussieren soll. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Element wird im Fokus nicht hervorgehoben) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt die Slider zu überarbeiten.
Registrierte User (WKO Mitglieder, Sparte Werbung) haben einen Frontend-Zugang. Der geschütze Bereich ist nur teilweise barrierefrei umgesetzt. Wir planen Schritt für Schritt diesen Bereich zu überarbeiten.
Durch Drittanbieter werden exteren Inhalte via IFrame Technologie in die werbe.at Website eingebettet. Diese Inhalte sind nur teilweise barrierefrei umgesetzt. Wir planen Schritt für Schritt diesen Bereich zu überarbeiten.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente mittelfristig gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln, da Live-Videos von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07. Oktober 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten jeder Webseite mittels Evaluierung nach WCAG 2.0 A. Die prototypische Umsetzung des Web Designs für die Webseiten der werbe.at und damit die grundlegenden Komponenten der Webseiten, wie sie im CMS im Dienstleistername umgesetzt wurden, wurde im September 2020 von beauftragtem externen Dienstleister getestet.
Die Inhalte einiger ausgewählter Webseiten (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Artikel- und eine Nachrichtenseite mit unterschiedlichen Inhaltstypen wie Text, Bild, Video) wurden im September 2020 einen Selbsttest nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel A unterzogen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie in wenigen Tagen kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@wko.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.werbe.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
WKO Steiermark
Körblergasse 111–113
8010 Graz
T +43 316 601–795
F +43 316 601‑8981
E werbe@wkstmk.at
W www.werbe.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Postadresse:
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
1090 Wien, Sensengasse 1
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.werbe.at wurde zuletzt im Juli 2022 technisch (WordPress) aktualisiert.
Das Team der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.
Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen
Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:
- Zum Inhalt
- Zum Hauptmenü
- Zur Suche
Alle Navigations-Blöcke sind mittels semantischen HTML-Tag NAV ausgezeichnet und beschriftet, Kopf- und Fußbereich über die semantischen HTML-Tags HEADER und FOOTER.
Alle Seiten ausgenommen der Startseite beginnen mit einer Überschrift der ersten Ebene (h1) im Inhaltsblock (MAIN).
Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet.
Skalierbares Layout
Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 175%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen.
Sprachauszeichnung und Sprache
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt.
Suchoption
Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten. Die Suchergebnisse werden in einer eigenen Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.
Link-Verhalten
- Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
- Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, dieses Verhalten wird zukünftig mit dem Zusatz “öffnet in einem neuen Fenster” als Tooltipp ausgezeichnet.
- Links auf interne Dokumente enthalten derzeit keinen Tooltip in Form von Linktitel, Dokumentformat und die Größe des Dokuments
Dokumente
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.
Bitte teilen Sie uns per E‑Mail an barrierefreiheit@wko.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.